Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print- und Digital Abonnements des Zeitungsverlags Waiblingen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die unter Ziffer 1 genannten Angebote der Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG, Albrecht-Villinger-Straße 10, 71332 Waiblingen, Tel. 07151 566 444, E-Mail: aboservice@zvw.de (Im Folgenden „ZVW“). Neben der gedruckten Zeitungen verkauft der ZWV verschiedene digitale Ausgaben der Tageszeitung des ZVW. Diese können mit einer Anwendungssoftware (ePaper-App) oder mit einem Browser-Paper (Browserversion – PDF-basierend) als ePaper über die App genutzt werden.
Mit der Betreuung der Abonnenten ist die ZVW Zeitungsvertrieb Rems-Murr-GmbH, Albrecht-Villinger-Straße 10, 71332 Waiblingen beauftragt. Diese ist berechtigt und bevollmächtigt alle Vertragserklärungen entgegenzunehmen und abzugeben.
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für die gedruckten und digitalen Abonnements des ZVW mit Ausnahme von ZVW+. Das sind die ZVW ePaper App und die Browserversion mit der ZVW News-App. Diese werden im Folgenden „digitale Ausgaben“ genannt. Die digitalen Ausgaben werden nicht auf Datenträgern gespeichert oder geliefert. Die Nutzung, Anmeldung und Inbetriebnahme der ZVW-App oder des PDF-ePapers wird in den FAQ dargestellt. Weiterer Bestandteil des digitalen Abonnements ist die Nutzung des Angebots von ZVW+, die sich aber nach gesonderten Bedingungen richtet.
- Soweit in diesen allgemeinen Bedingungen nicht geregelt, gelten die besonderen Bedingungen für das Bundle (Tablet mit digitalem Abonnement). Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des ZVW. Anderweitige Geschäftsbedingungen des Abonnenten werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese mindestens in Textform vom ZVW anerkannt werden.
- Für die Nutzung aller digitalen Ausgaben ist die Registrierung beim ZVW über das Portal Voraussetzung. Es gelten die Registrierungsbedingungen des ZVW.
- Mit den Bezugsgebühren für die digitale Ausgabe wird nur das in Ziffer 7 genannte Nutzungsrecht für digitale Inhalte erworben. Der Abonnent erhält beim Abonnement einer digitalen Ausgabe die Möglichkeit, die Inhalte im Rahmen der ZVW ePaper-App und als PDF über eine gesonderte Website des ZVW herunterzuladen.
- Soweit der Abonnent die ZVW News App oder die ZVW ePaper-Appp über App-Stores runterlädt, gelten neben diesen Bedingungen die Nutzungsbedingungen des App-Stores, die diesen Bedingungen im Zweifel vorgehen. Bei sogenannten „In-App Käufen“, werden Abonnements mit den vom App-Store vorgegeben Laufzeiten und Bedingungen verkauft, die Inhalte von ZVW+ werden nicht Gegenstand des Kaufs der ZVW ePaper-App und als PDF über eine gesonderte Website des ZVW sondern können ausschließlich über den ZVW gekauft werden. Bei dem Erwerb eines digitalen Abos mit Hardware neben der „digitalen Ausgabe“, gelten zusätzlich die besonderen Bedingungen für „ZVW Digital inkl. Tablet“.
- Ein ZVW+ Abo kann nur über die ZVW Homepage oder über die ZVW News-App abgeschlossen werden.
- Die Kosten für den Internetzugang, die Internetverbindung und Nutzung des Internets, egal ob stationär oder mobil, trägt der Abonnent.
2. Vertragsabschluss
- Verträge über digitale und gedruckte Produkte des ZVW werden ausschließlich mit Volljährigen geschlossen.
- Der Vertrag über die digitale Ausgabe und gedruckten Produkte wird erst mit der Annahme der Bestellung durch den ZVW in Text- oder Schriftform geschlossen. Die Bestätigung der Bestellung stellt keine Annahme durch den ZVW dar.
- Die Bereitstellung des digitalen Zugangs über den ZVW, mit dem auch auf die ZVW+ Inhalte auf der Website zugegriffen werden kann und der Zugang zum ePaper möglich ist, erfolgt 3 bis 5 Werktage nach dem Abschluss des Vertrages.
3. Widerrufsrecht
Verbrauchern (§ 13 BGB) steht ein Widerrufsrecht nach § 312 g BGB zu. Die Belehrung zu diesem Widerrufsrecht finden Sie in einem gesonderten Hinweis unter https://zvw-abo.de/widerruf über das Sie im Bestellprozess informiert werden. Für Unternehmen und öffentlich Einrichtungen oder Körperschaften gilt das Widerrufsrecht nicht.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
- Soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist der Vertrag über die gedruckte Zeitung und digitalen Ausgaben erstmals zum Ablauf der Mindestbezugsdauer kündbar. Wird der Vertrag nicht zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, so läuft er auf unbestimmte Zeit weiter.
- Der Abonnementvertrag über die digitalen Ausgaben kann mit einer Frist von 4 Wochen erstmals zum Ablauf der Mindestbezugsdauer gekündigt werden. Es sei denn es wurden kürzere Kündigungsfristen im App-Store vereinbart, diese gehen dann diesen Bedingungen (Zum Beispiel: https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/volume/de/terms.html oder https://play.google.com/intl/de_de/about/play-terms/) vor.
- Die Kündigung hat über unseren „Kündigungsbutton“ oder aber mindestens in Textform an den ZVW zu erfolgen. Bei einem kombinierten Abonnement bestehend aus Tageszeitung und digitalem Abonnement wird das nicht gekündigte Abonnement weitergeführt.
5. Preis, Lastschrift, Skonto
- Der Preis für das Abonnement der digitalen und gedruckten Ausgabe ist dem FAQ zu entnehmen, dieser beinhaltet die Mehrwertsteuer. Der Bezugspreis für das Abonnement ist im Voraus fällig. Bestehende Abonnenten haben die Möglichkeit, das digitale Abonnement zu Sonderkonditionen zu beziehen. Der Bezugspreis für das gedruckte Abonnement enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige MwSt.
- Sollte während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültigen Bezugspreis zu entrichten. Erhöhungen der Bezugsgebühr werden vor Ihrer Wirksamkeit im e-Paper oder auf der unter Ziffer a genannter Webadresse bekannt gegeben.
- Der Bezugspreis kann bei der gedruckten Ausgabe und beim ePaper auch per SEPA-Lastschrift eingezogen werden oder ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Mitteilung zur Abbuchung erfolgt spätestens einen Bankarbeitstag vor Einziehung der Lastschrift. Wird die Bezugsgebühr mit SEPA-Lastschrift abgebucht, ist der Abonnent verpflichtet zum Abbuchungstermin für ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Soweit es zu einer Rücklastschrift kommt und diese vom Abonnenten zu vertreten ist, werden sie dem Abonnenten mit den tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Eine Abbuchung bei Bestellung über die Website ist nicht möglich.
6. Besondere Vergünstigungen
Die Abonnementvorteile des Service Abo-Plus gelten auch für ePAPER-Abonnenten; ausgenommen sind die Kinogutscheine und weitere Gutscheine zum Ausschneiden aus der gedruckten Tageszeitung. Ein Ausdruck des Gutscheins am Computer hat keine Gültigkeit und kann nicht für eine Vergünstigung eingelöst werden.
7. Vorgabe für die Nutzung der digitalen Ausgabe
- Um die digitale Ausgabe in der ZVW News App lesen zu können, muss im Apple App Store oder im Google Play Store die ZVW News-App geladen werden, wenn diese nicht bereits vorinstalliert ist. Es gelten die dort genannten Bedingungen für die Nutzung des entsprechenden Stores.
- Die ZVW News App für die digitale Ausgabe stellt Inhalte der Zeitungstitel als ePaper zur Verfügung. Die ZVW+ Inhalte sind nur auf der Webseite des ZVW und in der ZVW-News-App verfügbar.
- Neben der Nutzung als ZVW-App kann das ePaper als über die aktuellen Browserversionen von Chrome, Firefox, Safari und Microsoft Edge über eine gesonderte Website des ZVW gelesen oder heruntergeladen werden.
- Der Nutzername in Verbindung mit dem Passwort dient als Legitimation für das digitale Abonnement. Passwort und Benutzername sind für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Soweit Dritte Kenntnis von Passwörtern erhalten haben, sind diese unverzüglich zu ändern, damit die unberechtigte Nutzung von Dritten ausgeschlossen wird.
- Das ePaper kann im Rahmen des Abonnements auf bis zu vier Geräten genutzt werden. In-App-Käufe sind davon ausgeschlossen.
8. Nutzungsumfang der digitalen Ausgaben
- Dem ZVW und seinen Lieferanten stehen an allen Inhalten, insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Videos und andere Formen der digitalen Veröffentlichungen, sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte zu.
- Der Abonnent erwirbt das zeitlich unbegrenzte, nicht übertragbare Recht, die digitalen Ausgaben des ZVW oder einzelne Artikel zum persönlichen Gebrauch auf digitale Endgeräte herunterzuladen, zu speichern und zu lesen. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Inhalte ist nur zulässig, soweit das Urheberrecht diese zulässt oder der ZVW der Nutzung mindestens in Textform zugestimmt hat.
- Die Verbreitung, Vervielfältigung oder Verwertung von Inhalten im Rahmen eines Geschäftsbetriebes und die Verwertung, insbesondere die Bereitstellung der Informationen in Pressespiegeln oder auf Internetseiten oder im Firmeneigenen Intranet, sind nur mit Zustimmung des ZVW und gegen gesonderte Vergütung zulässig.
- Das Nutzungsrecht erlaubt nicht, die digitale Ausgabe zu bearbeiten, zu verändern oder zu duplizieren. Insbesondere ist es untersagt, Fotos oder einzelne Artikel aus dem ePaper herauszulösen, diese zu kopieren und oder diese öffentlich zugänglich zu machen.
- Beilagen und Prospekte in den gedruckten Zeitungen sind nicht Bestandteil des ePapers, können aber eingebunden sein.
9. Verzug
- Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln, so dass der Abonnent sich nach Fälligkeit der Forderung und Zugang der Mahnung in Verzug befindet.
- Solange sich der Abonnent wegen wiederholter Nichtzahlung mit mindestens 150,- € nach Abzug aller Anzahlungen in Zahlungsverzug befindet, ist der ZVW berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferung der digitalen Ausgabe einzustellen, bis die Forderung beglichen ist. Der ZVW ist darüber hinaus berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Für die erste Mahnung fallen keine Kosten an.
- Nach erfolgloser zweiter Mahnung kann der ZVW ein Inkassobüro einsetzen, mit der Folge, das beim Abonnenten weitere Kosten anfallen. Darüber wird der Abonnent dann in der letzten Mahnung vorab informiert.
10. Aktualisierungen der ZVW-App
Soweit Updates und Verbesserungen der Apps zum Download zur Verfügung stehen, wird die ZVW den Abonnenten jeweils über die verfügbaren Updates informieren und ihnen mitteilen, wo diese Updates zum Download zur Verfügung stehen. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail oder über den Appstore, auf dem die App heruntergeladen wurde.
11. Gewährleistung
- Grundlage der Mangelhaftung sind die in den Produktbeschreibungen und FAQ bezeichneten Funktionen zum Lesen der digitalen Zeitung. Diese gewähren über die ePaper App des ZVW oder als Browser-ePaper den Zugang zu den zahlungspflichtigen Inhalten.
- Die Software ist mangelhaft, wenn sie nicht den Anforderungen, die an ein ePaper bzw. an kostenpflichtige Artikel üblicherweise gestellt werden, entspricht.
- Sachmangelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit sowie dann nicht, wenn die Leistungsbeschreibung eine negative Beschaffenheitsvereinbarung enthaltet.
12. Änderung an der Software zur Bereitstellung der digitalen Ausgaben
- Der ZVW ist berechtigt, Änderungen an den digitalen Produkten (App und ePaper) vorzunehmen, wenn diese Änderungen aufgrund einer neuen technischen Umgebung, erhöhter Nutzerzahlen, redaktioneller Vorgaben oder anderen wichtigen betriebstechnischen Gründen erforderlich sind und Ihnen hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
- Der ZVW wird den Abonnenten innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung per E‑Mail über die Änderung und deren Wirksamwerden informieren. Beeinträchtigt die Änderung des digitalen Produktes deren Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit nicht nur unerheblich und bieten wir Ihnen auch nicht die Weiternutzung des unveränderten digitalen Produktes an, sind Sie berechtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Zugang unserer Information zu beenden.
- Alle Aktualisierungen im Sinne der §§ 327 f und 327 e BGB, die notwendig sind, um die vertragsgemäße Nutzung der digitalen Inhalte zu erhalten und gewährleisten fallen nicht unter diese Ziffer.
13. Printausgabe Lieferung der gedruckten Zeitung, Anzeige von Mängeln
- Die Lieferung der gedruckten Zeitung beginnt zum vereinbarten Termin, frühestens jedoch 5 Werktage nach Eingang der Bestellung beim ZVW. Bei Bestellung ohne Terminabgabe ist der frühestmögliche Termin.
- Die Lieferung erfolgt am Erscheinungstag im Regelfall durch Zeitungszusteller frei Haus in den frühen Morgenstunden. Der Abonnent hat einen zugänglichen Briefkasten oder eine Zeitungsrolle bereit zu halten. Ist diese nicht möglich, weil die Zeitung ausserhalb des Verbreitungsgebietes liegt, erfolgt die Lieferung durch adressierte Zustellung per Post. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Abonnent zu tragen.
- Bei unverschuldeter Nichtbelieferung wie im Fall höherer Gewalt, bei Störungen des Betriebsfriedens, Diebstahl, Arbeitskampf (Streik, Aussperrung) ist der ZVW berechtigt nach Wegfall der Störung nachzuliefern. Es bestehen keine Schadenersatzansprüche.
- Mängel bei der Zustellung oder eine fehlende Zeitung sind unverzüglich gegenüber dem ZVW anzuzeigen. Bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des Beziehers für die Vergangenheit ausgeschlossen.
14. Bezugsunterbrechung und Urlaubsnachsendung
Der Abonnent hat keinen Anspruch auf Bezugsunterbrechnungen, werden diese dennoch gewährt, kann darauf auch bei Mehrfacher Gewährung kein Anspruch draus abgeleitet werden.
Eine Urlaubsnachsendung ist auf Gefahr des Abonnenten möglich. Die dabei anfallenden Portokosten sind auf www.zvw.de zu finden. Bei Nachsendungen kann der ZVW keine Gewähr für eine pünktliche Zustellung übernehmen.
15. Haftung
- Der ZVW haftet für die mangelhafte Vertragsdurchführung, bei der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, aufgrund Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit nach den allgemeinen Gesetzen.
- In allen anderen Fällen von Fahrlässigkeit haftet der ZVW aber nur für die ordnungsgemäße Erfüllung der wesentlichen Vertragspflichten und den vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Das gilt in gleichem Maße für Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ZVW.
- Der ZVW übernimmt keine Haftung für vom Abonnenten selbst verursachten Datenverlust, Sicherheitsmängel oder Kompatibilitätsprobleme mit der eignen Soft- oder Hardware, die nicht vom ZVW zu vertreten sind.
- Der ZVW haftet nicht für Leistungsstörungen im Internet.
16. Änderungsmitteilung des Abonnenten
- Änderungen der Zustelladresse, der bestellten Ausgabe, der Bankverbindung oder sonstiger Daten sind dem Vertrag in Textform mitzuteilen, oder über das Webportal einzugeben. Diese wird ihm durch den ZVW in Textform bestätigt. Nur wenn diese Bestätigung in Textform vorliegt, ist die Änderung wirksam vorgenommen worden.
- Änderungen können frühestens 4 Werktage nach Eingang beim ZVW berücksichtigt werden.
17. Datenschutz
Es wird auf unsere Information nach Art 13 DS-GVO (https://www.zvw.de/informationen-nach-art-13-ds-gvo_arid-128041) verwiesen. In dieser Erklärung finden Sie alle notwendigen Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten.
18. Alternative Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
- Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit.
- Wir informieren gemäß § 36 Abs. 1 VSBG darüber, dass der ZVW für die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht zur Verfügung steht, da der ZVW Konflikte mit Abonnenten im direkten Kontakt einvernehmlich regeln möchte.
19. Schlussbestimmung
- Auf den vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen, zwingende Regelungen des Verbraucherschutzes gehen jedoch der Rechtswahl vor.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des ZVW, bei Verbrauchern ist es der allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers.
- Hat ein Verbraucher seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland so ist Waiblingen nicht ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände zum Beispiel für das Mahnverfahren bleiben unberührt.
Besondere Bedingungen Bundle
1. Geltung, Begriffe, Vertragsgegenstand
- Es gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print- und Digital-Abonnements im Zeitungsverlag des ZVW, soweit nicht in diesen Bedingungen anderweitige Regelungen getroffen werden.
- Im Rahmen eines verbundenen Vertrages (Paketvertrag) bietet die ZVW neben dem Abonnement für die digitalen Ausgaben ein Tablet ohne Datentarife an.
- Der Tablet PC wird im Folgenden „Tablet“ genannt. Die Inbetriebnahme wird unter den FAQ dargestellt.
2. Vertragsabschluss; Bonität, Liefertermin
- Der Vertrag über das ZVW Digital-Abo inkl. Tablet wird erst mit der Annahme der Bestellung durch den ZVW in Text- oder Schriftform geschlossen. Die Bestätigungsmail zur Bestellung stellt keine Annahme durch den ZVW dar. Über das Tablet kommt ein Ratenkaufvertrag zustande, der mit einem Abonnementvertrag über eine digitale Ausgabe der ZVW als Paketvertrag verbunden ist.
- Da der ZVW mit der Lieferung des mobilen Endgerätes in Vorleistung tritt, holt er sich zur Wahrung seiner berechtigten Interessen eine Bonitätsauskunft auf bei dem Unternehmen Verband der Vereine Creditreform e. V., Hammfelddamm 13 41460 Neuss ein. Hierzu übermittelt der ZVW die für Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an diese Unternehmen. Der ZVW behält es sich vor, auf der Grundlage der Prüfergebnisse in Einzelfällen einen Vertragsabschluss abzulehnen. Ein Anspruch des Abonnenten auf Vertragsschluss besteht nicht.
- Beginnt der ZVW mit der Erbringung der Leistung schon vor der Freischaltung des digitalen Angebotes, so geschieht dies unter der Bedingung, dass die Volljährigkeits- und Bonitätsprüfung positiv ausfallen. Bei einer negativen Prüfung endet der Vertrag nach Mitteilung durch den ZVW zum Beispiel per E-Mail. Der ZVW sperrt den Zugang des Abonnenten dann unverzüglich.
- Soweit das bestellte Tablet nicht lieferbar ist, wird der ZVW dem Abonnenten unverzüglich ein alternatives Tablet anbieten. Lehnt der Abonnent diese Alternative ab, kommt ein Vertrag nicht zustande.
3. Vertragslaufzeit
- Die Vertragslaufzeit für das ZVW Digitalabo inkl. Tablet beträgt 24 Monate ab dem Tag der ersten Leistungserbringung. Während dieser Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
- Wird der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann mit einer Frist von einem Monat kündbar.
4. Zahlungskonditionen für das Tablet
- Der monatliche Preis nach der Mindestlaufzeit richtet sich nach § 5 unter „Preis, Lastschrift“ der AGB und ist im FAQ unter den Punkten "ePaper" und "Tageszeitung" einsehbar.
- Der monatliche Gesamtpreis beinhaltet die Zahlungsrate für das Tablet, die Gebühren für das Abonnement der digitalen Ausgabe und die gesetzliche Umsatzsteuer. Neben dem monatlichen Gesamtpreis (bestehend aus Abonnement und Rate für das Tablet) wird je nach Angebot gegebenenfalls eine Einmalzahlung für das Tablet fällig. Die Zusammensetzung der Preise ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Für die Lieferung des Tablets fallen, soweit dieses im Angebot bezeichnet ist, neben den laufenden Raten Einmalzahlungen an.
- Der Kaufpreis ist in 24 Raten und monatlich zu zahlen. Die Höhe der Rate ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Bei anderen Zahlungszeiträumen verändern sich die Raten entsprechend.
- Der Abonnent kann ausstehende Raten jederzeit vollständig oder teilweise tilgen. Die Vertragslaufzeit des digitalen Abonnements wird davon nicht berührt.
- Mit Ablauf der Mindestlaufzeit oder nach vorzeitiger vollständiger Tilgung der Kaufpreisraten wird das Abonnement zum Preis für die digitale Ausgabe fortgeführt, wenn nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit fristgerecht gekündigt wurde. Der Preis ist der Website ist zu entnehmen.
- Die Bezugsgebühr für das Abonnement ist im Voraus fällig. Sie wird per SEPA-Lastschrift eingezogen oder ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Mitteilung zur Abbuchung erfolgt spätestens einen Bankarbeitstag vor Einziehung der Lastschrift. Wird die Bezugsgebühr mit SEPA-Lastschrift abgebucht, ist der Abonnent verpflichtet zum Abbuchungstermin für ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Soweit es zu einer Rücklastschrift kommt und diese vom Abonnenten zu vertreten ist, werden sie dem Abonnenten mit den tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt und Gebrauchüberlassung, Versicherung
- Der Abonnent erwirbt das Tablet gemäß Angebot in der gelieferten Version. Die Übertragung des Eigentums an dem Tablet behält sich der ZVW bis zur vollständigen Bezahlung vor. Erst mit vollständiger Zahlung aller Raten und der gegebenenfalls erforderlichen Einmalzahlung erwirbt der Abonnent das Eigentum an dem Tablet. Der Abonnent ist bis dahin berechtigt, die Hardware als Besitzer zu nutzen.
- Der Abonnent ist dazu angehalten, die Hardware pfleglich zu behandeln. Dem Abonnenten wird empfohlen, die Hardware versichern zu lassen.
6. Gesamtfälligkeit des Darlehens und Rücktritt
- Kommt der Abonnent mit der Zahlung von mindestens drei Raten in Verzug oder ist er insgesamt mit einem Betrag von 10 % der Gesamtkosten des Vertrages in Verzug oder hat er die eidesstattliche Versicherung abgegeben und ist das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt, ist der ZVW berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
- Der ZVW erklärt den Rücktritt schriftlich oder in Textform. Die Kosten für die Rückabwicklung des Vertrages trägt der Abonnent und hat für die Nutzung des Tablets eine Nutzungsentschädigung je nach Wert des erworbenen Angebotes an den ZVW zu zahlen. Der ZVW hat das Recht, beim Rücktritt die Herausgabe der Hardware zu verlangen. Der ZVW hält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes vor.
7. Schäden und Mangel an der Hardware
- Der Abonnent ist verpflichtet Mängel an dem überlassenen Tablet unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge wird der ZVW, die Ware über einen Dienstleister Nacherfüllen und ist das nicht möglich eine mangelfreie Sache liefern.
- Hat der Hersteller eine Garantie für die erworbene Hardware übernommen, so ist diese gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Für diese etwaige Garantie steht allein der Hersteller ein, und es gelten dessen Garantiebestimmungen. Wir werden Ihnen aber bei Bedarf gerne bei der Abwicklung Unterstützung gewähren, so dass wir Sie bitten sich mit Fragen auch an uns zu wenden
Stand: 18.10.22